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1813:
Gutachter lehnen Patentantrag von Drais ab
"Wir können der von Draisschen
Fahrmaschine keinen wesentlichen Zweck beilegen" |
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1813 |
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Am
27. Oktober 1813 beantragte der Badische Kammerjunker und Forstmeister
Freiherr von Drais in seinem Heimatland Baden ein Patent für
die Erfindung eines Wagens, der "durch den insitzenden Menschen
getrieben - leicht und schnell dahinläuft". |
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Dieser
Antrag wurde vom Ministerium abgelehnt.
In ihrem Gutachten stellen der Verkehrssachverständige Major
Johann Gottfried Tulla und der Oberbaudirektor Friedrich Weinbrenner
am 17. Dezember 1813 fest: |
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"Soweit wir die Draissche Fahrmaschine kennen, so besteht dieselbe
in einem 4rädrigen kleinen cabriol artigen Wagen, in dem ein
Mensch, vermöge dass er mit den Füssen ein Rad herumtritt,
das die Achse mit den hinteren Rädern in Bewegung setzt, von
einem Ort zum anderen fahren kann.
Wir können daher der von Draisschen Fahrmaschine gar keinen wesentlichen
Zweck beilegen, weil jedermann, der Füsse hat derselbe für
seine Ortsveränderung weit besser auf eine natürliche Art
gebrauchen kann, und wir glauben, dass eine solche Maschine auch nur
alsdann von einigem Nutzen für das menschliche Geschlecht werden
könnte, wenn sie für destruierte oder solche Personen, welche
keine Füsse haben eingerichtet würde, alsdann müssten
sie aber mit den Händen in Bewegung gesetzt werden können,
damit ihnen diese Maschine die ihnen mangelnde Bewegungskraft ersetzte." |
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zitiert
nach: |
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1814 - Mathias Pereth: Spektakel
durch Muskelkraftwagen |
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1814 - Freiherr von Drais: Über
die Erfindung des Muskelkraftwagen |
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1813: Gutachter lehnen Patentantrag
von Drais ab |
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1816: Die Laufmaschine von Freiherr
von Drais |
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SW: Verkehr,
Transport, Individualverkehr, Fahrrad, Alltag, Erfindung, Geschichte,
Unterricht, Bildung, Schule, Arbeitslehre, Sachunterricht, Technik,
Nahverkehr, Verkehrsgeschichte, Technikgeschichte, Medienerziehung,
Quelle, Dokument, Berlin, Deutschland, Verkehrswerkstatt |
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© 2003 Verkehrswerkstatt.de
Dr. Helmut Meschenmoser
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aktualisiert: 06.02.2006 |
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